Marktgemeinde Mariapfarr
Pfarrstraße 7, 5571 Mariapfarr
Gemeindeamt geöffnet:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+43 6473 8212
amtsleitung@mariapfarr.gv.at
Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz
Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.
Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.
Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".
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