Marktgemeinde Mariapfarr
Pfarrstraße 7, 5571 Mariapfarr
Gemeindeamt geöffnet:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+43 6473 8212
amtsleitung@mariapfarr.gv.at
Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch eine Dritte/einen Dritten. Sie kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.
Die Bürgin/der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei der Gläubigerin/dem Gläubiger zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin/der Hauptschuldner ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Nur eine schriftliche Bürgschaftsverpflichtung ist gültig.
Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen folgenden Arten von Bürgschaften unterschieden:
Eine übernommene Bürgschaft bedeutet eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Bürgin/des Bürgen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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