Marktgemeinde Mariapfarr
Pfarrstraße 7, 5571 Mariapfarr
Gemeindeamt geöffnet:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+43 6473 8212
amtsleitung@mariapfarr.gv.at
Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln (Vertretungsmacht).
Ausführliche Informationen zu den Themen "Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen" und "Vorsorgevollmacht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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