Meldungen nach dem Todesfall

Hinweis

Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.

Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:

Meldung des Todesfalls an:

Weiterführende Links

Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Inneres

Redaktionshinweis

  • Beiträge können Sie jederzeit per Mail schicken: Gerald Payer
  • Natürlich freuen wir uns auch über Fotos/Impressionen aus Mariapfarr oder Umgebung. Bitte schicken Sie diese auch an die oben angeführte Mail-Adresse. Ihre Bilder werden selbstverständlich mit Bildnachweis und nur nach Absprache benützt bzw. abgedruckt.
  • Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist jeweils Quartalsende.