Marktgemeinde Mariapfarr
Pfarrstraße 7, 5571 Mariapfarr
Gemeindeamt geöffnet:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+43 6473 8212
amtsleitung@mariapfarr.gv.at
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger*, die nach Österreich kommen, um hier zu arbeiten und zu wohnen, müssen bei der Übersiedlung einiges berücksichtigen. Diese Checkliste informiert über die gesetzlichen Regelungen und bietet einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Diese Checklisten verstehen sich als Leitfäden und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Aktuelle Informationen über Checklisten Arbeiten und Wohnen in Österreich für EU-Bürger, sonstige EWR-Bürger und Schweizer, Einreise, Aufenthalt, Meldepflicht etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion