Namensänderung: Vereinsregister

Die Bekanntgabe einer Namensänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.

Die Meldung erfolgt an die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Redaktionshinweis

  • Beiträge können Sie jederzeit per Mail schicken: Gerald Payer
  • Natürlich freuen wir uns auch über Fotos/Impressionen aus Mariapfarr oder Umgebung. Bitte schicken Sie diese auch an die oben angeführte Mail-Adresse. Ihre Bilder werden selbstverständlich mit Bildnachweis und nur nach Absprache benützt bzw. abgedruckt.
  • Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist jeweils Quartalsende.