Todesbestätigung

Sinnverwandter Begriff: Totenschein

Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der Verstorbenen/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht-natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

Hinweis

Ist die Verstorbene/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Leiterin/den Leiter eines Krankenhauses gemeldet.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Redaktionshinweis

  • Beiträge können Sie jederzeit per Mail schicken: Gerald Payer
  • Natürlich freuen wir uns auch über Fotos/Impressionen aus Mariapfarr oder Umgebung. Bitte schicken Sie diese auch an die oben angeführte Mail-Adresse. Ihre Bilder werden selbstverständlich mit Bildnachweis und nur nach Absprache benützt bzw. abgedruckt.
  • Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist jeweils Quartalsende.