Marktgemeinde Mariapfarr
Pfarrstraße 7, 5571 Mariapfarr
Gemeindeamt geöffnet:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+43 6473 8212
amtsleitung@mariapfarr.gv.at
Sinnverwandter Begriff: Verlassenschaft
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Nachlass" im Gesetzestext durch den Begriff "Verlassenschaft" ersetzt.
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