Marktgemeinde Mariapfarr
Pfarrstraße 7, 5571 Mariapfarr
Gemeindeamt geöffnet:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+43 6473 8212
amtsleitung@mariapfarr.gv.at
Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote, Strafregisterauszug
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.
Die Strafregisterbescheinigung wird insbesondere für berufliche Zwecke (z.B. Gewerbeberechtigung) benötigt. Das gilt auch für die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung".
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafregisterbescheinigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion