Heizkostenzuschuss

Veröffentlichungsdatum04.01.2024Lesedauer1 Minute

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 600 Euro unterstützt.

Einen Heizkostenzuschuss bzw. Heizscheck erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:

Einkommensgrenze 2024:

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher: 1.392 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften: 1.820 Euro

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro

Die Antragsstellung erfolgt online über den Link der Salzburger Landesregierung: 

Antrag Heizkostenzuschuss Land Salzburg

Die Antragstellung ist von 1. Jänner bis 30. September 2024 möglich! 

Für weitere Fragen sowie zur Hilfe bei der Antragstellung stehen wir am Gemeindeamt natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!