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Amtlichen Lichtbildausweis
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Geburtenbuchabschrift,
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Staatsbürgerschaftsnachweis,
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Heiratsurkunden von Vorehen,
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Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
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Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
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Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
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Meldenachweise
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(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
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Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen S 400,-- und S 800,--, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
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Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
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Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
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Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft